Die Gemeinden haben den gesetzlichen Auftrag, zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung (BEP) zu erarbeiten und regelmäßig fortzuschreiben. Daran orientiert ist eine den örtlichen Erfordernissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten.
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan ist somit die umfassende und begründete Darstellung des für die Aufgabenerfüllung notwendigen Bedarfs an Personal, Ausbildung, Feuerwehrhäusern, Fahrzeugen und den Geräten der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt Bad Hersfeld. Er dient somit auch als Grundlage für eine vorausschauende Haushaltsplanung und lässt zu, Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Werten, insbesondere bei Ausstattung und Personal, rechtzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.
Ein eindeutiges Ziel der Bedarfs- und Entwicklungsplanung ist der Erhalt und die Förderung der ehrenamtlich aufgestellten Freiwilligen Feuerwehr. Die Fortschreibung des knapp 100 Seiten umfassenden Werkes wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2020 einstimmig beschlossen.
Das gesamte Dokument mit den dazugehörigen Anlagen können Sie unter dem nachstehenden Link lesen bzw. herunterladen:
Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Kreisstadt Bad Hersfeld