Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4.19 Vlämenweg 31 und 33

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4.19 "Vlämenweg 31 und 33"

 

I. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 22.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 „Vlämenweg 31 und 33“ erstmalig beschlossen. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB erneut gefasst. Zusätzlich wurde am 19.12.2024 die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 „Vlämenweg 31 und 33“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

 

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung

Das ca. 1.800 m² große Plangebiet befindet sich am Vlämenweg, in direkter Nähe des Kernstadtbereichs, umgeben von vornehmlich Wohnnutzungen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Bad Hersfeld, Flur 35, die Flurstücke Nr. 133/1, 134/1 sowie 132/4.

Die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.

 

Abb. 1: Geltungsbereich vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4.19 "Vlämenweg 31 und 33" (ohne Maßstab)

Ziel und Zweck der Planung

Ein Investor aus Bad Hersfeld beabsichtigt den Neubau eines Wohngebäudes im Vlämenweg in Bad Hersfeld. Die vorhandene Bebauung soll zurückgebaut werden und durch einen Gebäudekomplex mit vorrangig Einzimmerwohnungen ersetzt werden. Dafür wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der aufgrund eines konkreten Bauvorhabens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen ist. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich Vlämenweg sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur innerörtlichen Entwicklung und bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.

 

III. Veröffentlichung im Internet

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 "Vlämenweg 31 und 33" mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung sowie Habitatpotentialanalyse gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 „Vlämenweg 31 und 33“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung sowie Habitatpotentialanalyse wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 20.01.2025 bis einschließlich 18.02.2025

 

auf der Internetseite der Stadt Bad Hersfeld zur Einsichtnahme veröffentlicht.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, Fachbereich Technische Verwaltung, 4. OG, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, Fachbereich Technische Verwaltung, 4. OG, während der allgemeinen Öffnungszeiten:

 

Öffnungszeiten: vormittags    nachmittags
Montag und Dienstag: 09:00-12:00 Uhr  14:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr  15:00-17:30 Uhr
Mittwoch und Freitag: 09:00-12:00 Uhr -

 

oder nach Vereinbarung unter der 06621 201-796 oder -788, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

 

Download der Planunterlagen:

1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf

2 - Vorhaben- und Erschließungsplan

3 - Begründung - Entwurf

4 - Habitatpotentialanalyse

 

 

Wichtige Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem  Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.

Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegebenen Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.

 

 

Bad Hersfeld, 06.01.2025

DER MAGISTRAT

DER KREISSTADT BAD HERSFELD

 

gez.

Anke Hofmann, Bürgermeisterin