Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 22.11.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 „Vlämenweg 31 und 33“ erstmalig beschlossen. In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.12.2024 wurde der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB erneut gefasst. Zusätzlich wurde am 19.12.2024 die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 „Vlämenweg 31 und 33“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Das ca. 1.800 m² große Plangebiet befindet sich am Vlämenweg, in direkter Nähe des Kernstadtbereichs, umgeben von vornehmlich Wohnnutzungen. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Bad Hersfeld, Flur 35, die Flurstücke Nr. 133/1, 134/1 sowie 132/4.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanentwurfes ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Abb. 1: Geltungsbereich vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4.19 "Vlämenweg 31 und 33" (ohne Maßstab)
Ziel und Zweck der Planung
Ein Investor aus Bad Hersfeld beabsichtigt den Neubau eines Wohngebäudes im Vlämenweg in Bad Hersfeld. Die vorhandene Bebauung soll zurückgebaut werden und durch einen Gebäudekomplex mit vorrangig Einzimmerwohnungen ersetzt werden. Dafür wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, der aufgrund eines konkreten Bauvorhabens als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufzustellen ist. Ziel und Zweck des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die geordnete städtebauliche Entwicklung im Bereich Vlämenweg sowie die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur innerörtlichen Entwicklung und bedarfsgerechten Wohnraumschaffung.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 19.12.2024 beschlossen, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 "Vlämenweg 31 und 33" mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung sowie Habitatpotentialanalyse gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4.19 „Vlämenweg 31 und 33“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Begründung sowie Habitatpotentialanalyse wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 20.01.2025 bis einschließlich 18.02.2025
auf der Internetseite der Stadt Bad Hersfeld zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, Fachbereich Technische Verwaltung, 4. OG, während der Sprechzeiten abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB werden die Verfahrensunterlagen in ausgedruckter Form als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Stadt Bad Hersfeld, Breitenstraße 57, 36251 Bad Hersfeld, Fachbereich Technische Verwaltung, 4. OG, während der allgemeinen Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten: | vormittags | nachmittags |
Montag und Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr | 14:30-15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr | 15:00-17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00-12:00 Uhr | - |
oder nach Vereinbarung unter der 06621 201-796 oder -788, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Download der Planunterlagen:
1 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Entwurf
2 - Vorhaben- und Erschließungsplan
Wichtige Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen worden ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegebenen Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.
Bad Hersfeld, 06.01.2025
DER MAGISTRAT
DER KREISSTADT BAD HERSFELD
gez.
Anke Hofmann, Bürgermeisterin