Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 für die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 22.03.24 bis einschließlich 23.04.24 statt. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 10.06.24 bis einschließlich 09.07.24 statt. Aufgrund fehlender Unterlagen wird die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt. Die Planunterlagen wurden um einen Umweltbericht ergänzt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Fläche befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan derzeit als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die vorhandene Bebauung wurde in der Vergangenheit als Jugendwohnheim und als Flüchtlingsunterkunft genutzt. In den Gebäuden soll nun die neue Nutzung und Verwendung als „Jugendarbeit/Schulungszentrum mit Sozialcharakter“ ermöglicht werden. Dafür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes von landwirtschaftlicher Fläche zu Sonderbaufläche erforderlich.
Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Flurstücke 1/4 und 1/5 der Flur 5, welche in der Gemarkung Bad Hersfeld liegen. Die Größe des Geltungsbereiches umfasst ca. 3.715 m². Er befindet sich zwischen der Wehneberger Straße und dem Seilerweg.
Der Geltungsbereich ist aus der Markierung der folgenden Abbildung ersichtlich:
Abbildung: Lage des Geltungsbereiches
© OpenStreetMap contributors. Die Daten sind unter der Open Database License verfügbar (siehe: www.openstreetmap.org)
Abbildung: Geltungsbereich der 22. Flächennutzungsplanänderung
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Den Planunterlagen liegt ein Umweltbericht bei, der die festgelegten umweltrelevanten Ziele der Fachgesetze und Fachpläne beleuchtet sowie eine Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter beinhaltet.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf des Textbebauungsplanes liegt in der Technischen Verwaltung der Kreisstadt Bad Hersfeld – Bereich Stadtplanung -, Breitenstraße 57, 4. Stock, Anschlagtafel Flur, in der Zeit vom
23. September 2024 bis einschließlich 25. Oktober 2024
außer an Feiertagen während der folgenden allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus:
Öffnungszeiten: | vormittags | nachmittags |
Montag und Dienstag: | 09:00-12:00 Uhr | 14:30-15:30 Uhr |
Donnerstag: | 09:00-12:00 Uhr | 15:00-17:30 Uhr |
Mittwoch und Freitag: | 09:00-12:00 Uhr | - |
Oder nach Vereinbarung (Telefon: 06621-201788, 201780, 201796).
Während der Auslegungsfrist können Anregungen von jeder Person mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Per E-Mail können Anregungen unter bauleitverfahren@bad-hersfeld.de übermittelt werden.
Download der Planunterlagen:
22. Flächennutzungsplanänderung - Entwurf
22. Flächennutzungsplanänderung Begründung - Entwurf
22. Flächennutzungsplanänderung Umweltbericht - Entwurf
Wichtige Hinweise:
- Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
- Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im hessischen Bauleitplanungsportal zugänglich gemacht.
Bei beabsichtigter Einsichtnahme in der Stadtverwaltung sollte unter den angegeben Telefonnummern eine Voranmeldung erfolgen.
Bad Hersfeld, 10.09.2024