04.12.2024
Das Bürgerbüro der Kreisstadt Bad Hersfeld schließt sich der Empfehlung des hessischen Landeswahlleiters an und rät für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 von der Briefwahl ab.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Urnenwahl, also die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal, die sicherste Möglichkeit ist, an der Bundestagswahl 2025 teilzunehmen.
Ab dem 13. Januar 2025 besteht zwar die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, jedoch erfolgt die Anlieferung der Stimmzettel aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums frühestens am 10. Februar 2025.
Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme tatsächlich zählt, empfehlen wir dringend, Ihr Wahllokal persönlich aufzusuchen. Die Wahlbenachrichtigungen, in denen das zuständige Wahllokal angegeben ist, werden Ihnen spätestens am 01. Februar 2025 zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass Personen, die Briefwahl beantragen und deren Wahlunterlagen sich auf dem Postweg befinden (der in der Regel fünf bis sechs Tage dauert), im Wählerverzeichnis gesperrt sind und somit nicht mehr an der Urnenwahl am 23.02.2025 teilnehmen können.
Wir empfehlen daher, dass nur die Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragen, die tatsächlich am Wahltag verreist sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zu ihrem Wahllokal kommen können.
Ihre Stimme ist wichtig – nutzen Sie die Gelegenheit zur Urnenwahl!