04.12.2024
Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder als Beisitzer/in die Wahlhandlung unterstützen und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger grundsätzlich verpflichtet. Soweit die Rechtslage…
Aber Demokratie lebt vom Mitmachen! Wahlberechtigte Bad Hersfelderinnen und Hersfelder, die also nicht auf die schriftliche „Einladung“ der Stadtverwaltung warten wollen und schon wissen „Da helfe ich mit!“, können sich auch gerne ab sofort freiwillig melden. Besondere Vorkenntnisse als Wahlhelferin oder Wahlhelfer sind nicht erforderlich.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches „Wahlen“ bei der Stadtverwaltung Bad Hersfeld freuen sich auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail:
Fabian Claus, Telefon 06621 201-720, E-Mail fabian.claus@bad-hersfeld.de
Martina Brill, Telefon 06221 201-726, martina.brill@bad-hersfeld.de
Steffen Siering, Telefon 06621 201-727, steffen.siering@bad-hersfeld.de
Die Wahllokale sind am 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet; anschließend findet noch die Auszählung der Stimmzettel statt.
Daher sind alle Helferinnen und Helfer am Wahlsonntag von 7:30 Uhr bis zum Abschluss der Wahlhandlungen im Einsatz – allerdings in zwei Schichten. Als Aufwandsentschädigung gibt es jeweils ein „Erfrischungsgeld“ von 25 Euro.