01.04.2023
Die Kreisstadt Bad Hersfeld wird ab dem 1. April 2023 50.000 Euro für ein kommunales Programm zur Förderung von Photovoltaik (PV)-Anlagen im Stadtgebiet bereitstellen. Das hat vor kurzem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Mit der Förderung sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt werden, die bisher noch keine Investitionen in PV-Anlagen geplant haben oder bisher noch gar nicht von einer solchen Förderung profitieren konnten, wie beispielweise als Mieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Die städtischen Fördermittel in Höhe von insgesamt 50.000 Euro werden jeweils zur Hälfte auf folgende Anlagen-Typen aufgeteilt:
1. Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke, mit einer Anlagenleistung bis 600 Watt. Für diese Anlagen wird ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro je Anlage (Brutto) gewährt.
Diese Anlagenförderung zielt hauptsächlich auf die Förderung von Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern ab.
2. Dach- und Fassadenanlagen mit einer Anlagenleistung zwischen 5 Kilowatt-Peak (kWp) und 10 kWp. Für diese Anlagen gibt es ein gesplittetes Zuschussmodell bis maximal 1.000 Euro (brutto) pro Anlage:
a) 50 Euro je kWp installierte Leistung - bedeutet mind. 250 Euro bis max. 500 Euro für eine Anlage ohne Speicher.
b) Pauschale Erhöhung um 500 Euro als Investitionszuschuss für einen Batteriespeicher.
Mit diesen Fördersummen können somit ingesamt 250 steckerfertige-PV-Anlagen sowie etwa 35 Dach- und Fassadenanlagen (mit- und ohne Speicher) in Bad Hersfeld gefördert werden.
Die Kreisstadt rechnet damit, dass mit dem Förderprogramm Gesamtinvestitionen in PV-Anlagen von etwa 320.000 bis 510.000 Euro ausgelöst werden. Nach Prognosen der Stadt ergibt sich durch die Förderung eine Reduzierung von CO2-Emissionen im Stadtgebiet von rund 100 Tonnen pro Jahr.
Ein erster Zwischenbericht zur Wirkung der Förderrichtlinie wird im Juli 2023 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.
Antragstellung ab dem 1. April möglich
Interessierte können ab dem 1. April 2023 Anträge für neue Photovoltaik-Anlagen im Stadtgebiet Bad Hersfeld stellen. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften von Wohnungen bzw. Wohngebäuden innerhalb der Kreisstadt Bad Hersfeld.
Die genauen Förderrichtlinien finden Sie hier zum Ansehen oder Herunterladen: https://www.bad-hersfeld.de/download/Photovoltaik_Anlagen_Foerderrichtlinien_2023.pdf Sie treten mit Wirkung zum 1. April 2023 in Kraft und sind bis 31. Dezember 2023 gültig.
Die Antragstellung muss vor der Beauftragung eines Systemanbieters bzw. vor der Ausführung der Maßnahme erfolgen (es gilt das Rechnungsdatum)!
Vollständige Anträge für steckerfertige PV-Anlagen sowie für Dach- und Fassadenanlagen bestehen aus:
Genaue Informationen zum Förderantrag sowie zu den erforderlichen Formularen finden Interessierte ab dem 1. April auf der Homepage der Kreisstadt Bad Hersfeld: https://www.bad-hersfeld.de/klimaschutz/photovoltaik.html
Der Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld entscheidet über die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Der Zuschuss wird jeweils nach Inbetriebnahme der geförderten Photovoltaik-Anlage ausgezahlt.