Die Stiftung Hospital Bad Hersfeld ist eine örtliche, kommunal verwaltete, rechtsfähige Stiftung. Zweck der Stiftung ist es, älteren Menschen Hilfe und Unterstützung zu gewähren, insbesondere in den Härtefällen, bei denen die öffentlichen Sozialleistungen (z.B. Grundsicherung, Wohngeld u.s.w.) nicht ausreichen.
Sozialschwache, ältere Menschen werden in Bad Hersfeld betreut, um der zunehmenden Vereinsamung und Armut entgegenzuwirken. Im Februar 2005 wurde die Stiftung Hospital durch das Angebot: „Gemeinsam gegen Armut & Einsamkeit“ erweitert.
All’ diejenigen, die vom sozialen Netzwerk nicht aufgefangen werden d.h. nur über ein geringes Einkommen verfügen, bekommen eine helfende Hand. Die Vermittlung von hilfebedürftigen Senioren an vertrauenswürdige Ehrenamtliche erfolgt über Frau Sauer. Die Unterstützung bei den alltäglichen Herausforderungen des Lebens, wie z.B. die Begleitung zum Arzt, Einkäufe erledigen, Behördengänge machen, spazieren gehen u.s.w. werden als Hilfsdienste angeboten. Die Ehrenamtlichen bringen Farbe und Schwung in das meist zurückgezogene Leben dieser Menschen. Vertrauen und Sympathie ist ein wichtiger Bestandteil bei der Betreuung, damit die Beziehungen entstehen und wachsen können.
Die Stiftung gestaltet durch die Gemeinnützigkeit unsere Stadt noch seniorenfreundlicher und schließt sozialschwache Senioren in das öffentliche Leben mit ein. Es ist gewinnbringend in gesellschaftlicher Hinsicht, da durch das Zusammentreffen der mittleren und älteren Generation die Kommunikation gefördert wird und ein beiderseitiger Austausch stattfindet. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis der anderen Person gegenüber wird aufgebracht und Barrieren abgebaut.
Mit den Ehrenamtlichen und den Senioren werden spezielle Ausflüge in die Natur erlebbar gemacht, die auf die Bedürfnisse der Senioren mit Rollatoren und Rollstühlen angepasst sind. Die Kosten für Essen auf Rädern, Kleidung, Staubsauger, Einrichtungsgegenstände, Fußpflegebehandlung, Heizkosten u.s.w. können zur Hälfte oder vollständig von der Stiftung Hospital übernommen werden. Vornehmlich werden Weihnachtsfeiern ausgerichtet, um gerade in dieser besinnlichen Zeit für die Senioren da zu sein.
Die Senioren haben die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen bzw. bekommen Kosten von der Stiftung Hospital erstattet, für die üblicherweise kein Geld vorhanden ist. Sie werden auf Vergünstigungen / Ansprüche / Erleichterungen, wie z.B. Sozialtarif bei der Telekom, Bad Hersfelder Tafel, Blindengeld, Pflegestufe etc. aufgeklärt, informiert und in die Gesellschaft integriert.
Wir arbeiten in Kooperation mit anderen gemeinnützigen Institutionen, wie z.B. Bad Hersfelder Tafel, Kliniken, Haushaltshilfen, ambulanten Pflegediensten, Altenheimen, gesetzlichen Betreuern, Hausmeisterservice etc. zusammen, um die bestmögliche Versorgung für den älteren Menschen gewährleisten zu können. „Wir sehen uns als Bindeglied zwischen den zu Betreuenden sowie den bestehenden, ambulanten Pflegediensten und anderen Institutionen. Jede zu betreuende Person wird als Individuum mit seinem Anliegen wahr- und ernstgenommen.“
Helfen hilft und tut gut!
Die Stiftung finanziert sich über Spenden von Privatpersonen sowie Unternehmen und ist gemeinnützig tätig. Die Mittel dürfen nur für die historisch gewachsenen Stiftungszwecke verwendet werden.
Mit einer Spende wird der Wert sowie Zweck der Stiftung gesteigert. Die jahrhundertealte Stiftung befindet sich derzeit in Finanznot und könnte ohne finanzielle Unterstützung in absehbarer Zeit nicht mehr fortbestehen. Daher würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen würden.
Das Spendenkonto der Stiftung Hospital Bad Hersfeld "Gemeinsam gegen Armut & Einsamkeit" lautet:
Sparkasse Hersfeld-Rotenburg
IBAN: DE80 5325 0000 0001 0232 82
BIC: HELADEF1HER
Herzlichen Dank im Voraus für die ideelle und finanzielle Unterstützung!
Stiftung Hospital mit dem Angebot: "Gemeinsam gegen Armut & Einsamkeit"
Frau Annika Sauer
Fachbereich Generationen
Dresdener Straße 5
36251 Bad Hersfeld
Tel.: (06621) 201-761
E-Mail: senioren@bad-hersfeld.de
Das Hospital am Johannestor wurde von Abt Ludwig I gestiftet und im Jahre 1239 von Papst Gregor IX bestätigt. Unter Abt Johann von Elben ist im Jahre 1344 das Hospital mit sämtlichen Liegenschaften verwaltungsmäßig in die Trägerschaft der Stadt übergegangen. Das Hospital und Sondersiechenhaus zu Hersfeld ist eine aus christlichen Traditionen hervorgegangene gemeinnützige Stiftung des öffentlichen Rechts.
Das Stiftungsvermögen besteht aus den ehemaligen Hospitalgebäuden, umfangreichen Ländereien sowie Kapitalvermögen. Mit der im Jahre 1976 in Kraft getretenen neuen Verfassung der Stiftung „Hospital Bad Hersfeld“ wurde eine Anpassung der Stiftung an die geänderten Verhältnisse, insbesondere im Hinblick auf die heute geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Lebensweise im modernen Sozialstaat vorgenommen. Zweck der Stiftung ist es, würdigen, älteren Personen Hilfe und Unterstützung zu gewähren, insbesondere in den Härtefällen, bei denen die öffentlichen Sozialleistungen (z. B. Grundsicherung, Wohngeld usw.) nicht ausreichen.
Dieser Zweck wurde insbesondere durch die Aufnahme von Pfründnern erfüllt. Durch den in 1976 zwischen der Stiftung und der Stadt Bad Hersfeld abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag hat die Stiftung der Stadt durch die Bestellung eines Erbbaurechts auf ihren im Stiftsbezirk gelegenen Grundstücken die Möglichkeit gegeben, ein Altenzentrum zu errichten und zu betreiben.
Das von der Stadt in den Jahren 1976 - 1981 in zwei Bauabschnitten errichtete Altenzentrum „Hospital Bad Hersfeld“ umfasst zum aktuellen Zeitpunkt:
Die Bewirtschaftung des Altenzentrums und damit die Betreuung der Heimbewohner wurde im Rahmen des am 12.08.1976 abgeschlossenen Bewirtschaftungsvertrages der Evangelischen Altenhilfe Gesundbrunnen e. V., Hofgeismar, übertragen.
Nachdem Pfründner nicht mehr vorhanden sind, wurde in den Jahren 1985 - 1987 der Nordflügel des Hospitalgebäudes „Hospitalgasse 3“ und das angrenzende Wirtschaftsgebäude saniert und 9 neue Altenwohnungen geschaffen. Weitere 6 Altenwohnungen sind nach Abschluss der Modernisierung des Südflügels im Mai 1989 hinzugekommen.
Im Rahmen der in den Jahren 1992 - 1994 durchgeführten Dachgeschossaufstockung des Altenzentrums wurden 22 weitere Wohneinheiten geschaffen.
Gemäß den Beschlüssen des Hospitalvorstandes vom 21.08.1997 und der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.1997 wurde das Erbbaurecht zum 01.01.1998 an die Evangelische Altenhilfe Gesundbrunnen e. V., Hofgeismar, veräußert. Diese hat sich der Stadt Bad Hersfeld und der Stiftung „Hospital Bad Hersfeld“ gegenüber verpflichtet, den Betrieb des Altenzentrums gemäß § 3 Ziffer 3 der Stiftungsverfassung aufrecht zu erhalten.
Im Jahre 2001 wurden 17 Wohnungen im Wohnstift Dresdener Straße, ein betreutes Wohnen für ältere Menschen, geschaffen. Mit der Instandsetzung der Hospitalkapelle in 2003/2004 wurde eine weitere Maßnahme zur Erhaltung des Stiftungsvermögens durchgeführt.
Entstehung und Zweck der ehemaligen Waisenhausstiftung und Verwaltung des Stiftungsvermögens
Im Jahre 1710 wurden von dem Rektor des Gymnasiums und geistlichen Inspektor Dr. Mel durch Sammlungen die Mittel zusammengebracht, von denen er zur Unterbringung von Waisen ein Haus auf dem Neumarkt erwarb.
In den folgenden Jahrhunderten konnten durch Zuwendungen der Landgrafen in diesem Waisenhaus anfangs 20 und später 28 Waisen mit Nahrung, Kleidung und Geldmitteln versehen werden.
Nachdem das Waisenhaus in den 40er Jahren des 19. Jahrhunderts veräußert wurde, war eine Unterbringung von Waisen nicht mehr möglich. Die Stiftung „Hersfelder Waisenhaus“ versorgte in der Folgezeit, ab 1930 aufgrund der Satzung des Hersfelder Waisenhauses, hilfsbedürftige Halb- und Vollwaisen evangelischen Glaubensbekenntnisses aus dem Gebiete des ehemaligen Fürstentums Hersfeld durch Gewährung von Kleidung, Pflege oder Geldmitteln.
Mit Verfügung vom 12.03.1955 hat der Regierungspräsident in Kassel die Auflösung der Stiftung genehmigt, mit der Maßgabe, dass das bei der Auflösung noch vorhandene Restvermögen an die Stiftung „Hospital Bad Hersfeld“ übertragen wird. Aus den Erträgen des Restvermögens ist der seitherige Zweck zu erfüllen, soweit dies möglich ist.
Das Vermögen der ehemaligen Waisenhausstiftung setzt sich wie folgt zusammen:
- Geldvermögen: 10.788,26 €, die zinsbringend angelegt sind.
- Grundvermögen: Grundstück in der Gemarkung Neuenstein, das verpachtet wurde.
Aufgrund des Beschlusses des Hospitalvorstandes werden die Erträge alle 5 Jahre im Sinne des Stiftungszweckes verteilt.