06.11.2024
Die Amtszeit des Ortsgerichtsvorstehers Bad Hersfeld läuft zum Jahresende 2024 ab. Weiterhin werden für das Ortsgericht weitere Mitglieder, sogenannte Ortsgerichtsschöffen, gesucht. Aus diesem Grund werden interessierte Bürgerinnen und Bürger gesucht, die bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe zu übernehmen.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellungen und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Erbschaften („Nachlässen“)
- Aufstellung von Nachlassinventaren
- Erteilung von Sterbefallanzeigen
- Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden, beweglichen Sachen und dergleichen
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen
Hier befindet sich auch das Büro des Ortsgerichtes Bad Hersfeld – im städtischen Verwaltungsgebäude an der Breitenstraße 57
Wer Schöffe werden kann
Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch eine Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung – von der Leitung des Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden,
- die allgemeines Vertrauen genießen,
- lebenserfahren sind,
- unbescholten sind und
- ihren Wohnsitz in Bad Hersfeld haben.
Es ist von Vorteil, wenn sie mit der Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden erfahren und ortskundig sind.
Ortsgerichtsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, sie erhalten für ihre Tätigkeiten eine Gebühr gemäß Gebührenordnung. Ihre Amtszeit beträgt grundsätzlich 10 Jahre.
Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben
- als Rechtsanwalt und Notar zugelassen sind.
Wie man sich bewerben kann
Wer Interesse an dem Ehrenamt als Vorsteher oder Vorsteherin sowie als Schöffin oder Schöffe hat, wendet sich bitte an die Stadtverwaltung Bad Hersfeld, Fabian Claus, Tel.: 06621 201-720, Mail: fabian.claus@bad-hersfeld.de. Er beantwortet auch im Vorfeld gerne Ihre Fragen.
Ebenso stehen die derzeitigen Schöffen für weitere Informationen über die Tätigkeiten unter der Telefonnummer des Ortsgerichtes Bad Hersfeld 06621 201-928 gerne zur Verfügung