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Ausgabe 29/2016

Anhörung der Öffentlichkeit beginnt am 25. Juli

19.07.2016

Am 23. April 2015 hat die Stadtverordnetenversammlung den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans Nr. 1.10 „Schieferstein-Bad Hersfeld“ gefasst. Träger des Vorhabens sind die Wirtschaftsbetriebe der Kreisstadt Bad Hersfeld.

Ziel und Zweck der Planung

Eine hohe Anzahl von bauwilligen Familien hat den Plan reifen lassen, für die im Flächennutzungsplan noch als Zuwachs ausgewiesene Wohnbaufläche "Am Schieferstein“ einen Bebauungsplan zu entwickeln. Insgesamt sind 71 Bauplätze vorgesehen.

Mehrheitlich sind Einfamilien- und Doppelhäuser sowie drei kleine Mehrfamilienhäuser in Planung.

Abgrenzung des Plangebiets

Das Plangebiet befindet sich am Frauenberg nördlich der Eisenbergstraße und Lappenlied. Die überplante Fläche hat eine Größe von ca. 5,4 ha.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit / Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Nach § 3 Abs. 1 BauGB i. d. gültigen Fassung wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Plandarstellung mit der dazugehörigen Begründung liegt in der Zeit vom  Montag, den 25.07.2016 bis einschließlich Montag, den 22.08.2016 während der allgemeinen Öffnungszeiten in dem Technischen Rathaus der Stadtverwaltung Bad Hersfeld, Zimmer 102, Landecker Straße 11, 36251 Bad Hersfeld, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit kann schriftlich oder mündlich zur Planungsabsicht Stellung genommen werden. Auskunft wird auf Verlangen erteilt. Gleichzeitig erfolgt die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB. 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Anregungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller aber hätten geltend gemacht werden können.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten übertragen werden kann.

Bad Hersfeld, 14.07.2016

DER MAGISTRAT

gez.

Thomas Fehling Bürgermeister