21.06.2016
Die beiden Gebäude Am Markt 35 und 36 sind jetzt rechtzeitig vor Beginn der Festspielzeit "niedergelegt". Zuletzt bestand aus Sicherheitsgründen ein dringender Handlungsbedarf: Die beiden Gebäude waren einsturzgefährdet, und auch die Nachbarhäuser drohten in Mitleidenschaft gezogen zu werden.
Bürgermeister Thomas Fehling: "Wir sind mit dem Abbruch zwar noch nicht am Ende des Weges, aber nach der jahrelangen Konfrontation um diese städtebauliche "Wunde" sind wir jetzt einen entscheidenden Schritt weitergekommen."
Fehling bedankte sich insbesondere beim Fachbereichsleiter Technische Dienste, Johannes van Horrick, und bei Sabine Stache aus dem Technischen Rathaus für ihren Einsatz. "Die Entscheidung zum Abbruch war richtig, das haben die Erfahrungen beim Abriss selbst noch einmal deutlich gezeigt. Wir danken den Bürgerinnen und Bürgerm sowie den Anliegern für die Geduld und Ausdauer während der Bauzeit."
Vor allem die Entscheidung, von Seiten der Stadt eine Person eigens für die Koordination und Überwachung der Bauarbeiten abzustellen, habe sich laut Fehling "voll bewährt". Insbesondere Sabine Stache hatte beim Projekt mit der Bauüberwachung eine heikle Aufgabe, da die statischen Rahmenbedingungen schwierig waren: "Sabine Stache hat von Seiten der Stadt durch ihr Engagement, ihre intensive Betreuung und die gute Kooperation mit den Baufirmen den Abbruch nicht nur zeitgerecht, sondern auch ohne nennenswerte Schäden für die Nachbargebäude gelöst. Vielen Dank für die gute Arbeit!"
Bürgermeister Thomas Fehling (v.l.n.r.), Sabine Stache und Fachbereichsleiter Johannes van Horrick vor der Baustelle
Stache gab das Lob gleich an die ausführende Baufirma Schnittger weiter: "Aufgrund der maroden Bausubtanz war der fachgerechte Abbruch ohne Beschädigungen der Nachbarhäuser durchaus kein Selbstläufer. Die Baggerführer waren wirklich großartig. Aber um es im Nachhinein deutlich zu sagen: Uns stand bei den Abrissarbeiten trotzdem mehr als als einmal der Schweiß auf der Stirn!"
Auf der eigentlichen Baustelle sind noch einige Restarbeiten notwendig; diese schränken jedoch den Durchgang oder die gastronomisch genutzten Flächen nicht mehr ein.
Das freigeräumte Gelände ist für die Stadt noch nicht unmittelbar beplanbar, da ein Teil des Grundstückes rechtlich derzeit noch privates Eigentum ist. Die Stadt hatte über eine sogenannte Ersatzvornahme das jahrelange juristische Hick-Hack mit der Eigentümerin beendet. Mit anderen Worten: Die Stadt hat den Abbruch zunächst vorfinanziert, um möglichst schnell handeln zu können und bekommt die Abbruchkosten von der Eigentümerin zurück.
Wenn dieses Verfahren geklärt ist, können die schon vorhandenen Interessenten ihre Vorstellungen einbringen. Dann beginnt auch von Seiten der Stadt die städtebauliche Neuordnung des Areals.