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Ausgabe 12/2016

Politik hat klar entschieden: Im Kurviertel wird ein Bebauungsplan aufgestellt

22.03.2016

Einige, wegen ihrer Größe umstrittene Bauvorhaben im Bereich Sternerstraße/Ludwig-Braun-Straße hatten zum Jahresanfang für Proteste der dortigen Anwohner gesorgt. Noch immer erreichen uns Anfragen von Bürger, wie es in diesem Thema weitergeht.

Noch einmal zum Hintergrund: Die Verwaltung hat auf Grund der derzeitigen Rechtslage nach § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) ein Bauvorhaben als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Der Widerspruch des Antragstellers gegen die Versagung der Baugenehmigung wurde zum Anlass genommen, den Stadtplanungs- und Umweltausschuss mit einem Ortstermin auf die Problematik großer Bauvorhaben im Bereich Tageberg hinzuweisen.

Die Antwort der Politik war schnell und eindeutig: Die Stadtverordneten haben im Februar einstimmig beschlossen, dass für den gesamten Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, der künftig zulässige Projekte im Detail regelt und Grenzen festsetzt.

Wichtig dabei: Zukünftige Bauanträge müssen den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen. Und bereits eingereichte Vorhaben werden zurückgestellt, wenn absehbar ist, dass sie die zukünfigen Festsetzungen wohl nicht einhalten.

Nach dem ausdrücklichen Wunsch der Stadtverordnetenversammlung geht es jetzt also weg von Einzelfallentscheidung bei Bauanträgen nach § 34 BauGB - hin zu einer geordneten Entwicklung des Gebietes.

Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ist im Baugesetzbuch klar geregelt. Vor der letzendlichen Entscheidung über den "B-Plan" werden in einem mehrstufigen Prozess alle Bürger in Anhörungs- und Offenlegungsphase die Gelegenheit haben, Ihre Anregungen, Einwendungen und Befürchtungen konkret einzubringen.