16.02.2016
Das neue Portal auf der städtischen Internetseite für Gewerbetreibende - hier gibt es ab sofort Ausnahmegenehmigungen fürs Parken
Um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, werden über den Internetdialog zunächst die Firmendaten, das polizeiliche Kennzeichen sowie der gewünschte Standort und die Zeiten für die Ausnahmegenehmigung eingegeben. Nach Bestätigung der fälligen Gebühren wird dem Nutzer innerhalb von Sekunden eine mehrstellige Vorgangsnummer an seine angegebene Email-Adresse gesendet. Diese legt er gut sichtbar aufs Armaturenbrett - fertig.
Das Ganze funktioniert nicht nur über den Firmen-PC, sondern im Notfall auch vor Ort auf dem Smartphone der Mitarbeiter. Eines allerdings bleibt: Auf Rettungswegen, Behindertenparkplätzen, Gehwegen oder im absoluten Halteverbot darf auch mit Ausnahmegenehmigungen nicht geparkt werden!
Der Vorgang ist nicht nur kundenfreundlicher und schneller als früher. Im Rathaus wird durch die Beantragung vollautomatisch im System "Civento" ein Vorgang angelegt und eine Information für die Buchhaltung generiert. Die Folge: Alle Abrechnungen und Statistiken sind dann per Knopfdruck erstellt und abrufbar.
Wie gesagt, ein telefonischer Antrag für Gewerbetreibende ist nach wie vor möglich. Auch dabei wird gleichzeitig über eine Erfassungsmaske, für den Kunden unmerklich, ein elektronischer Vorgang gestartet, der dann ebenso auf der Rechnung des Unternehmens verbucht wird.