04.08.2015
Immer wieder werden Gerüchte laut, dass die genehmigte siebente Windkraftanlage (WA) auf dem Wehneberg noch gebaut würde. Die Genehmigung dafür ist jedoch ausgelaufen.
Die 7. Anlage auf dem Wehneberg wurde durch das Regierungspräsidium im Februar 2014 genehmigt. Wie das Regierungspräsidium damals mitteilte, erlischt die Genehmigung jedoch, wenn nicht innerhalb von einem Jahr nach Vollziehbarkeit des Genehmigungsbescheides mit der Errichtung begonnen wird. Diese Frist ist aber am 28.03.2015 abgelaufen.
Folgerichtig hat das Regierungspräsidium dem Antragsteller AboWind darum auch schon im April 2015 mitgeteilt, dass die Genehmigung für die WA 7 erloschen ist.
Bereits aus wirtschaftlichen Erwägungen wurde die Anlage in der Gesamtbaumaßnahme 2014 von AboWind nicht begonnen. Wie die Firma schon früher mitgeteilt hatte, wurde neben den wirtschaftlichen Aspekten auch auf die Anlage verzichtet, da im Mediationsverfahren eine Reduzierung auf sechs Anlagen als Kompromiss erschien.
Eine Wiederaufnahme würde nunmehr bedeuten, dass alle Gutachten erneut zu erstellen sind. Da zudem die gesamte Logistik am Wehneberg für die anderen sechs Anlagen auch wieder zurückgebaut wurde, ist nach Einschätzung des Fachbereiches Technische Verwaltung der nachträgliche Bau der 7. Anlage jetzt "vom Tisch".