28.07.2015
Der Magistrat der Kreisstadt bestätigt, dass die Verhandlungen mit dem Arbeitskreis für Musik (AfM) zur Oper in der Stiftsruine beendet sind. Der Magistrat nahm damit die Entscheidung von Herrn Prof. Heinrich als Verhandlungsführer des AfM zur Kenntnis, dass die Verhandlungen über eine Opernkooperation in der Stiftsruine nicht fortgeführt werden sollen.
Der Vertrag der Stadt mit dem AfM zur Oper in der Stiftsruine, der mit Ablauf dieser Spielzeit endet, wird somit nicht verlängert. Nachdem Mitte Juli ein weiteres Treffen mit dem AfM, zu dem Bürgermeister Thomas Fehling eingeladen hatte, erneut ergebnislos verlaufen war, setzt der Magistrat mit seiner jetzigen Entscheidung einen Schlussstrich unter die rund eineinhalb Jahre dauernden Verhandlungen mit dem AfM.
Zugleich gab der Magistrat einstimmig Rückendeckung für den Intendanten der Bad Hersfelder Festspiele: „Der Intendant kann ... über die gesamte Nutzungsdauer der Festspielsaison in der Stiftsruine verfügen“.
Der Magistratsbeschluss war nun möglich geworden, nachdem Boris Rhein, Hessischer Minister für Wissenschaft und Kunst, aktuell in einem Schreiben an den AfM nochmals die seit Monaten kommunizierte, gemeinsame Position von Land und Stadt bestätigt hatte:
Demnach soll es zukünftig keine zwei nebeneinanderstehenden Formate in der Stiftruine (Festspiele und Opernfestspiele) mehr geben, sondern nur noch die Bad Hersfelder Festspiele unter einem gemeinsamen Dach.
Die künstlerische und organisatorische Gesamtverantwortung der Bad Hersfelder Festspiele in der Stiftsruine liegt für alle Sparten bei der Kreisstadt mit ihrem Intendanten.
Ansprechpartner für das Land Hessen, welches die beide Formate finanziell stark unterstützt, ist nurmehr die Kreisstadt Bad Hersfeld. So die Bedingung des Ministeriums, um auch zukünftig Fördermittel für die Oper in der Stiftsruine bereitzustellen.
Der Magistrat geht in seiner Entscheidung davon aus, „dass es auch 2016 Opern in der Stiftsruine geben wird“. Ob dieser Wunsch realisiert werden kann, hält Bürgermeister Thomas Fehling aber „aufgrund des entstandenen Zeitdrucks für äußerst schwierig“.
Man sei für Vorschläge des Intendanten offen, ob und wie er in 2016 eine Oper in seinen Spielplan aufnehmen kann. Voraussetzung dafür ist, dass die finanziellen und organisatorischen Notwendigkeiten gegeben sind.
Zugleich machte Fehling deutlich, dass die Zukunft des AfM für Aufführungen in der Stiftsruine nur innerhalb der gesamthaften Planung und Vermarktung der Bad Hersfelder Festspiele stattfinden könne.
Die bisher vertraglich festgelegte, weitreichende künstlerische Autonomie und wirtschaftliche Eigenständigkeit des AfM werde es im Hinblick auf die Opernproduktionen in der Stiftsruine zukünftig nicht mehr geben.
„Wir bedauern, dass es keine einvernehmliche Lösung mit dem AfM gegeben hat“ machte Fehling deutlich. „Die Entscheidung des Magistrates war jetzt aber dringend notwendig, um dem Intendanten für seinen Spielplan 2016 den Rahmen zu geben.“
Jetzt und in den nächsten Wochen müssten wesentliche Absprachen und Verträge für die Festspiel-Saison 2016 umgesetzt werden. Dafür sei es unabdingbar gewesen, Klarheit z.B. über die verfügbaren Ressourcen wie Probentermine und Aufführungstage zu schaffen.
„Wir wünschen uns, dass die ehrenamtliche Chöre auch zukünftig die Festspiele aktiv unterstützen. Diese Tür steht weiterhin offen“ so Fehling.