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Ausgabe 26/2015

Sperre für bestimmte Teilbereiche des städtischen Haushalts erlassen

23.06.2015

Die Stadt Bad Hersfeld hatte im letzten Jahr erhebliche Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, die zu einem Defizit von mehreren Millionen Euro im Haushaltsjahr 2014 führten. Daraufhin wurde ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, um bis zum Jahr 2017 wieder die "schwarze Null", also den Haushaltsausgleich, zu erreichen

Im Fahrplan für dieses Ziel ist für das aktuelle Haushaltsjahr 2015 ein negatives Ergebnis von insgesamt -974.000 geplant und auch von der Kommunalaufsicht genehmigt worden. Bis in den Mai hinein war die Finanzentwicklung auch "im Plan".

Im Juni zeichnen sich jedoch weitere negative Entwicklungen im wichtigen Bereich der Gewerbesteuereinnahmen ab. Nach dem momentanen Veranlagungsstand der Gewerbesteuer besteht das Risiko, dass bis Ende des Jahres ein zusätzlicher Fehlbedarf von rd. 1 Mio. € entstehen könnte, insbesondere durch höhere Steuerrückforderungen von Unternehmen für Vorjahreszeiträume. Das ergaben die regelmäßigen Abfragen des Fachbereiches Finanzen bei wichtigen Steuerzahlern der Stadt sowie neue Bescheide von Finanzämtern.

In einem ersten Schritt hat Bürgermeister Thomas Fehling in bestimmten Bereichen eine Haushaltssperre erlassen. Dies teilte er in dieser Woche dem Magistrat im Rahmen der turnusmäßigen Unterrichtung über den Haushaltsvollzug 2015 mit.

In bestimmten Produktbereichen der Stadtverwaltung können damit ab sofort keine Ausgaben mehr getätigt werden. Diese Maßnahme führt natürlich zu schmerzhaften Einsparungen in den betroffenen Fachbereichen, die sich im ersten Volumen auf ca. 290.000 Euro belaufen.

Die Haushaltssperre gilt bis auf weiteres. Ob sich das durch den Finanzbereich Finanzen gesehene Risiko bestätigt oder gar weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, hängt von der weiteren Entwicklung ab. Die müsse nach Aussage von Fachbereichsleiter Wilfried Herzberg "tagtäglich im Kontakt mit Unternehmen, Steuerberatern und Finanzämtern" überwacht werden. Zur möglicherweise notwendigen Gegenfinanzierung werden zudem momentan alle Haushaltsansätze überprüft.

Das Aufkommen an Gewerbesteuer ist systembedingt für die Kommunen schwer zu planen. Unternehmensentscheidungen und steuerliche Veränderungen können kurzfristig zu neuen Veranlagungen führen, die  die Städte und Gemeinden erst kurzfristig erfahren. Im Einzelfall können sie aber, sofort oder sogar rückwirkend, Schwankungen im sechsstelligen Euro-Bereich bedeuten.