04.12.2024
Das Bürgerbüro der Kreisstadt Bad Hersfeld schließt sich der Empfehlung des hessischen Landeswahlleiters an und rät für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 von der Briefwahl ab.
Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Urnenwahl, also die persönliche Stimmabgabe im Wahllokal, die sicherste Möglichkeit ist, an der Bundestagswahl 2025 teilzunehmen.
- In der Tat besteht ab dem 13. Januar 2025 die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen.
- Jedoch erfolgt der städtische Versand der Stimmzettel an die Wahlberechtigen aufgrund des diesmal bundesweit verkürzten Briefwahlzeitraums frühestens am 10. Februar 2025 – 13 Tage vor dem Wahltag.
- Das heißt, bei derzeitigen Postlaufzeiten von in der Regel fünf bis sechs Tagen ist die Zeit für den Versand an die Wahlberechtigten, das Ausfüllen der Briefwahlunterlagen und die Rücksendung an das Wahlamt (wieder fünf bis sechs Tage Postlauf) in diesen 13 Tagen sehr knapp!
Warum ist das so wichtig? Personen, die Briefwahl beantragt haben und deren Wahlunterlagen von der Stadt versendet wurden, sind von diesem Zeitpunkt an automatisch im Wählerverzeichnis gesperrt und können nicht mehr an der Urnenwahl teilnehmen. Anders gesagt: Registrierte Briefwähler können am Wahltag nicht mehr einfach in ihrem Wahllokal wählen – wessen Briefwahlunterlagen also nicht rechtzeitig zum Wahltag eingetroffen sind, der wählt gar nicht!
Wir empfehlen daher dringend, dass nur die Bürgerinnen und Bürger Briefwahl beantragen, die tatsächlich am Wahltag verreist sind oder aus gesundheitlichen Gründen nicht zu ihrem Wahllokal kommen können.
Und auch dann gilt: Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen nicht per Post an das Wahlamt zurücksenden, sondern am besten persönlich in die städtischen Briefkästen am Rathaus (Weinstraße 16) oder am Bürgerbüro (Am Markt 1) einwerfen.
Wer all dies Risiko umgehen will, dem empfehlen wir: Gehen sie persönlich am 23. Februar zur Stimmabgabe in Ihr Wahllokal! Die Wahlbenachrichtigungen, in denen das zuständige Wahllokal angegeben ist, werden Ihnen spätestens am 1. Februar 2025 zugestellt.
Ihre Stimme ist wichtig – nutzen Sie die Gelegenheit zur Urnenwahl!