03.07.2024
In diesem Jahr findet der Freiwilligentag bereits zum 14. Mal in unserem Landkreis Hersfeld-Rotenburg statt. Die vergangenen Freiwilligentage haben gezeigt, dass an diesem Tag mit viel Einsatz und Freude gute und hilfreiche Werke entstehen.
Freiwilligen-Aktionen können sowohl am Freiwilligentag am 21. September 2024 als auch in der Woche des bürgerschaftlichen Engagements vom 20. bis 30. September 2024 durchgeführt werden.
- Jeder Verein, jede Organisation oder jeder Ortsbeirat kann maximal eine Aktion anmelden.
- Die Anmeldung von Projekten ist in diesem Jahr erstmals ausschließlich als Online-Anmeldung über die Homepage des Landkreises unter www.hef-rof.de/anmeldungen-freiwilligentag bis spätestens 31.08.2024 möglich.
- Aktionen, die der Verschönerung des Ortsbildes an den öffentlichen Plätzen dienen (wie z. B. die Friedhofshecke schneiden, Unkraut auf dem Dorfplatz entfernen, Rasenmähen auf dem Spielplatz,...), können ausschließlich als eine Gesamtaktion unter der Bezeichnung „Verschönerung des Ortsbildes“ angemeldet werden (Dies gilt auch, wenn mehrere Vereine die Aktionen durchführen. Es soll dann ein Zusammenschluss gebildet werden.)
- Pro Ortsteil können maximal 5 Aktionen bezuschusst werden. Bitte vor Anmeldung im Ortsteil absprechen, da nur die ersten 5 Aktionen, die angemeldet werden, berücksichtigt werden können.
- Jede Person darf an einem Tag nur an einer Aktion teilnehmen.
- Die Teilnahmeliste ist zeitnah, spätestens bis zum 05.10.2024, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, FD Organisation/Personal, vorzulegen. Der Vordruck ist auf der Homepage des Landkreises unter http://www.hef-rof.de/ehrenamt hinterlegt.
Machen Sie es wie hier die Bürgerinnen und Bürger im Bad Hersfelder Stadtteil Kohlhausen –nehmen Sie teil am Freiwiligentag!
Gewährung des Zuschusses für eine Aktion
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg wird auch in diesem Jahr die teilnehmenden Gruppen mit einem Zuschuss unterstützen. Für eine generelle Zuschussverteilung hier einige Hinweise und Regeln des Landkreises:
- Über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses entscheidet der Fachdienst Organisation/Personal des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
- Es besteht kein Anspruch auf Erhalt eines Zuschusses. Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Landkreises Hersfeld-Rotenburg.
- Der Zuschuss ist dafür gedacht, sich am Nachmittag/Abend des Freiwilligentages sozusagen „nach getaner Arbeit“ auf einen kleinen Abschluss/Imbiss zu treffen.
- Anmeldungen und/oder Teilnahmelisten, die erst nach den entsprechend geltenden Fristen eingereicht werden, können bei der Gewährung eines Zuschusses nicht berücksichtigt werden.
- Die Teilnahme an verschiedenen Aktionen im gleichen Zeitraum ist nicht möglich! In diesem Fall behalten wir uns vor, für gesamte Aktion keinen Zuschuss auszuzahlen.
- Aktionen an vereinseigenen Sportstätten oder Vereinsheimen (z. B. Unkraut entfernen, Hecke schneiden, Vereinsheim reinigen oder renovieren etc.) werden bei der Auszahlung eines Zuschusses nicht berücksichtigt, da diese Tätigkeiten zu den allgemeinen Vereinsaufgaben gehören.
Alle Informationen zum 14. Freiwilligentag im Landkreis Hersfeld-Rotenburg finden Sie auf dieser Internetseite: http://www.hef-rof.de/ehrenamt