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Ausgabe 22/2024

Sommerzeit ist Reisezeit - Ist Ihr Personalausweis oder Reisepass noch gültig?

29.05.2024

Kennen Sie Erika Mustermann, geborene Gabler, aus Berlin? Vermutlich nicht. Aber die Dame hat Ihnen vielleicht etwas voraus – nämlich einen gültigen deutschen Personalausweis.

Das Bürgerbüro der Kreisstadt Bad Hersfeld weist darauf hin, dass alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr gemäß § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis ausweispflichtig sind. Wer dagegen verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Kinder unter dem 16.Lebensjahr benötigen ebenfalls ein gültiges Dokument, sofern eine Auslandsreise geplant ist. Achtung: Aufgrund der Änderung des Passgesetzes dürfen ab dem 1. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden!

Künftig muss also auch für Kinder je nach Reiseziel ein Personalausweis (Kosten 22,80 €) oder ein Reisepass (Kosten 37,50 €) mit einer Gültigkeit von jeweils sechs Jahren ausgestellt werden.

 

Sommerzeit ist Reisezeit

Wir empfehlen daher, im Hinblick auf bevorstehende Urlaubszeiten, Ihre Dokumente auf Gültigkeit zu überprüfen und mit Ihrem Kind/Ihren Kindern, einem aktuellen biometrischen Passbild sowie einer Personenstandsurkunde (nur erforderlich bei erstmaliger Beantragung in Bad Hersfeld) rechtzeitig neu im Bürgerbüro zu beantragen. Ein Hinweis: Lassen Sie das biometrische Passbild bitte schon vor dem Besuch des Bürgerbüros (Am Markt 1) anfertigen.

Ein wenig Planung ist insofern gefragt, als die Ausstellung der Dokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin circa fünf bis sechs Wochen (oder mehr) dauert – auf diese Laufzeiten haben wir leider keinen Einfluss.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgerbüro unter folgendem Link: https://tevis.ekom21.de/bhe/ oder nutzen die offene Sprechstunde montags in der Zeit von 9 Uhr bis 12 Uhr.

Alle Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Bürgerbüros Bad Hersfeld.