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Ausgabe 16/2024
Neue städtische Richtlinie für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in Kraft
17.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Bad Hersfeld hat eine Richtlinie für die Planung, den Bau, Betrieb bis hin zum Rückbau von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen (FFPV-Anlagen) im Stadtgebiet beschlossen. Diese Richtlinie trat zum 9. Februar 2024 in Kraft.
Sie dient Investoren, Planungsunternehmen und Grundstückseigentümern als Arbeitsgrundlage für eine erste Selbsteinschätzung zur Genehmigungsfähigkeit von geplanten Projekten und benennt die einzuhaltenden Prüfkriterien des Magistrats, die für die Annahme eines Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entscheidend sind.
Sie beschreibt die an den Magistrat einzureichenden Unterlagen und benennt Kriterien, die Verfahrensweise im Prüfverfahren und die Rahmenbedingungen für die Planung, Errichtung und Betriebsführung bis hin zu einem späteren Rückbau von FFPV-Anlagen.
“Mit der Richtlinie wollen wir die Rahmenbedingungen für den geordneten Zubau von Regenerativen Energieanlagen definieren, um dem Klimaneutralitätsziel 2035 der Kreisstadt Bad Hersfeld ein Stück näher zu kommen”, sagt Anke Hofmann, Bürgermeisterin der Kreisstadt.
Anträge für Photovoltaik-Anlagen sind an den Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld, Weinstraße 16, 36251 Bad Hersfeld zu adressieren. Vollständige Antragsunterlagen können direkt per Mail unter
sekretariat-tv@bad-hersfeld.de an den Fachbereich Technische Verwaltung gesendet werden.
Bei Fragen steht Interessenten der Fachbereich Technische Verwaltung der Stadt Kreisstadt Bad Hersfeld (Sören Hollstein, Tel. 06621 201-789, E-Mail
soeren.hollstein@bad-hersfeld.de) gerne zur Verfügung