01.11.2023
Informationen zur Rattenbekämpfung und präventive Maßnahmen zur Verhütung von Rattenbefall
Insbesondere in den warmen Monaten sind Ratten wieder häufiger zu sehen, jedoch stellt die Rattenpopulation ganzjährig ein Problem dar: In der Kanalisation, an Gewässerrändern und in der Nähe des Menschen fühlen sich Ratten wohl. Fällt das Nahrungsangebot üppig aus, vermehren sich die schlauen Nagetiere schneller. Deshalb sollten regelmäßig Maßnahmen ergriffen werden, um eine Rattenplage zu verhindern.
Aufgrund von § 9 Absatz 2 der Verordnung über die Bekämpfung tierischer Schädlinge (Schädlingsbekämpfungsverordnung), vom 18. Mai 1971 (BGBl. I S. 1012), in Verbindung mit § 16 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz), vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), in den zur Zeit geltenden Fassungen, kann die Kreisstadt Bad Hersfeld als zuständige Gefahrenabwehrbehörde, zur Abwehr von Gesundheitsgefahren, eine allgemeine Rattenbekämpfungsaktion anordnen. Dies gilt auch in Einzelfällen, wenn auf einem oder mehreren bestimmten Grundstücken Rattenbefall festgestellt wurde.
Verpflichtet zur Rattenbekämpfung sind jedoch Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Grundstücke, Lager- und Schuttplätze, Kanalisation, Garten- und Parkanlagen, Friedhöfe und Eisenbahnanlagen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten, bei einer allgemeinen oder in Einzelfällen angeordneten Bekämpfungsaktion, Rattenvertilgungsmittel in ausreichender Menge auszulegen oder auslegen zu lassen. Für die Schädlingsbekämpfung ist neben dem Eigentümer derjenige verantwortlich, der die tatsächliche Gewalt über die Grundstücke oder Örtlichkeiten ausübt.
Durch die Rattenbekämpfungsaktion dürfen Menschen und Tiere nicht gefährdet werden. Die Bekämpfung der Ratten hat daher ausschließlich durch Auslegen von Giftködern in dafür geeigneten Köderbehältern und an Stellen zu erfolgen, die nicht für Kinder oder andere Personen, Säugetiere oder Vögel erreichbar sind.
Da der Umfang sowie die Art und Weise der Bekämpfungsmaßnahme im Einzelfall besondere Sachkunde erfordert, wird empfohlen, Fachkräfte mit der Schädlingsbe-kämpfung zu beauftragen.
Jeder Einzelne kann durch entsprechendes Verhalten dazu beitragen, dass sich die Rattenpopulation in Grenzen hält.
Den Ratten keine Nahrung bieten:
Den Ratten keinen Unterschlupf bieten:
DER MAGISTRAT
DER KREISSTADT BAD HERSFELD
- Fachbereich Ordnungsdienste -
Breitenstraße 57
36251 Bad Hersfeld
E-Mail: od@bad-hersfeld.de
Das Informationsblatt der städtischen Ordnungsdienste finden Sie hier zum Ansehen oder herunterladen: https://www.bad-hersfeld.de/download/bad-hersfeld_hinweise_ratten_a4.pdf