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Ausgabe 35/2022

10 Millionen Euro Förderung für hessische Gaststätten - Antragstellung ab sofort möglich

30.08.2022

Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Damit diese Gaststätten erhalten bleiben, stellt das Hessische Umweltministerium zehn Millionen Euro Förderung bereit. Damit können Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt und neue Geräte angeschafft werden. Mitte August startete der nächste Förderaufruf.

Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro - von der Gastraumrenovierung, über den Bau einer neuen Außenterrasse, oder der Modernisierung der Küche, bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die Förderquote beträgt 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme in Höhe von 200.000 Euro.

Der aktuelle Förderaufruf findet seit dem 17. August bis zum 12. Oktober 12.10.2022 statt. Weitere Förderaufrufe werden im Jahr 2023 angeboten.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich. Betriebe können mit dem Gaststättensonderprogramm jeweils bis zu 200.000 Euro Zuschuss bei einer Förderquote von 45 Prozent erhalten, um sich zukunftsfit zu machen. Der hohe Fördersatz und niedrige Zugangsvoraussetzungen machen dieses Programm zu einer großen Chance für kleine Kneipen und Restaurants.

In diesem Zeitraum können Anträge über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Folgen Sie dazu dem Link unter „Wo muss der Antrag gestellt werden“. 

Zur Vorbereitung der Antragstellung bittet die WI-Bank interessierte Unternehemen, sich hierzu im Vorfeld zu den Fördervoraussetzungen und Antragsunterlagen zu informieren. Der von der WI-Bank erstellte Leitfaden enthält alle wichtige Informationen rund um die Antragstellung.

Unvollständige Anträge werden von der WI-Bank nicht berücksichtigt.

Weitere Infos im Internet