10.05.2022
Zensus 2022: Bevölkerungs- und Wohnungszählung
Wer mitmachen muss, bekommt Anfang Mai Post mit Terminankündigung
In Deutschland gibt es dieses Jahr wieder eine Bevölkerungs- und Wohnungszählung – den Zensus. Die bundesweiten Befragungen starten Mitte Mai und dauern etwa zwölf Wochen. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Hersfeld-Rotenburg werden daher ab dem 2. Mai Post erhalten: Darin enthalten sind Informationen zur Vorbereitung sowie eine Terminankündigung der persönlichen Befragung.
Markus Holle, Leiter der Erhebungsstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg erklärt: „Der Zensus ist notwendig, da für viele politische Entscheidungen verlässliche Daten wie Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszahlen sowie demografische Informationen zu Menschen, Haushalten und Familien, erforderlich sind.“ Für den Zensus 2022 werden deshalb im Landkreis rund 22.500 Menschen befragt, die nach dem Zufallsprinzip vom Statistischen Landesamt ausgewählt werden.
Was Bürgerinnen und Bürger zum Zensus noch wissen sollten:
Wie läuft der Zensus 2022 ab?
Ab dem 2. Mai erhalten die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger Post von den Interviewerinnen und Interviewern – sogenannten Erhebungsbeauftragten. Die Postsendung enthält ein Informationsschreiben sowie einen Termin für die Befragung. Sollten die Betroffenen an diesem Tag verhindert sein, müssen sie Kontakt zur Interviewerin oder dem Interviewer aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren.
Wie wird die Befragung durchgeführt?
Der Zensus gliedert sich in zwei Teilbereiche. Den ersten Teil der Bevölkerungszählung führen die Erhebungsbeauftragten in einer kurzen persönlichen Befragung durch. Die dauert in etwa fünf bis zehn Minuten (Terminankündigung per Post im Briefkasten). Die Datenerfassung umfasst für den Großteil der zu Befragenden noch einen zweiten Teil. Diese findet über einen Online-Fragebogen statt. Die Zugangsdaten für die Online-Befragung erhalten die ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohner von der Interviewerin oder dem Interviewer.
Wann finden die Befragungen statt?
Die Befragungen finden in dem Zeitraum zwischen dem 16. Mai und 14. August statt. Die Termine werden alleine schon wegen der Corona-Pandemie sehr kurz und kontaktarm gehalten. Dabei werden auch die Hygiene- und Schutzmaßnahmen beachtet.
Müssen Bürgerinnen und Bürger beim Zensus antworten?
Die Teilnahme am Zensus ist gesetzlich verpflichtend. Jede zur Auskunft verpflichtende Person muss daher ihre aktuellen Daten melden. Diese Daten unterliegen strenger Datensicherheit und umfassenden Datenschutz. Die ermittelten Daten werden nicht einzeln betrachtet, sondern fließen in eine Gesamtschau für Bund, Länder und Kommunen ein. Es erfolgt auch kein Abgleich mit anderen Datenbanken wie beispielsweise dem Einwohnermeldeamt, dem Jobcenter oder dem Finanzamt.