01.02.2022
Förderaufruf für Kleinprojekte
Die LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg bietet auch 2022 eine Förderung für kleinere Projekte im Rahmen des Regionalbudgets an.
Ziel des Förderangebots Regionalbudget ist Kleinprojekte zu unterstützen, die ausgewählte Entwicklungsziele des Regionalen Entwicklungskonzeptes Hersfeld-Rotenburg stärken.
Das Angebot „Regionalbudget“ richtet sich an Kommunen, Organisationen, Vereine, Initiativen und Privatpersonen aus den 16 Gemeinden und Städten der LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg. Vorhaben von Privatpersonen müssen der Öffentlichkeit zugutekommen.
Für das 2022 Förderjahr stehen insgesamt Projektmittel von 100.000 Euro in der Region Hersfeld-Rotenburg zur Verfügung.
Diesjährige Schwerpunkte sind:
• Maßnahmen zur Entwicklung von Kulturlandschaft und Natur (Handlungsfeld 2.1)
• Entwicklung der regionalen Vermarktung (Land-, Forstwirtschaft und verbundenes Handwerk (Handlungsfeld 2.2.)
• Entwicklung des touristischen Angebots (Handlungsfelder 2.3, 2.4)
• Gestaltung von Bildungsangeboten, lebenslanges Lernen und Bildung für nachhaltige Entwicklung (Handlungsfeld 4.1)
• Entwicklung des Kulturangebots und gemeinsame Vermarktung (Handlungsfeld 4.2)
• Vorhaben zur Gestaltung der Identität der Region, Integration und interkultureller Austausch (Handlungsfeld 4.3)
Weitere Informationen zu möglichen Projekten und den Zielen der Förderung sind in den Förderunterlagen erläutert. Diese finden Sie finden auf der LEADER-Internetseite https://www.regionalforum-hef-rof.de/regionalbudget/
Die Fördermittel stammen aus dem Sonderrahmenplan GAK für die Ländliche Entwicklung und von den Mitgliedskommunen der LEADER-Region Hersfeld-Rotenburg - Grundlage für die Förderung ist der Entwurf der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung 2019“ (08/2019), sowie aus Mitteln der Region Hersfeld-Rotenburg.
Anforderungen an die Projekte des Regionalbudgets 2022
Die förderfähigen Ausgaben pro Maßnahme müssen mindestens 2.000 Euro und dürfen max.10.000 Euro betragen (inkl. Mehrwertsteuer).
Gefördert werden Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Einzelpreis von 410 Euro (netto), weiterhin Dienstleistungen und Sachausgaben sowie kleine bauliche Investitionen. Die Förderung ist nicht mit anderen Fördermitteln kombinierbar.
Die Förderquote beträgt 80% (Vorsteuer-Abzugsberechtigte: 80% der Nettokosten), der Eigenanteil der Projektträger 20%. Alle Projekte müssen im Jahr 2022 vollständig abgeschlossen werden, die Abrechnung muss bis spätestens 15. Oktober 2022 erfolgen.
Anmeldung von Projektideen
Die Frist der Förderantragstellung läuft bis 01. März 2022. Zum Förderantrag gehören ein Projektantrag mit Projektbeschreibung, Datenschutzerklärung, verschiedene Nachweise und ggf. weitere Unterlagen zum geplanten Vorhaben.
Alle Informationen zur Förderung und die Antragsunterlagen (sieben Dokumente) finden Sie in auf der LEADER-Internetseite https://www.regionalforum-hef-rof.de/regionalbudget/
Ganz wichtig - die LEADER-Geschäftsstelle bittet um Folgendes: Bitte melden Sie sich dort telefonisch oder per Mail vor der schriftlichen Antragstellung, wenn Sie eine Projektidee haben! So können die Projektträger nochmals hinsichtlich der Antragsunterlagen beraten werden:
Regionalforum Hersfeld-Rotenburg
in der WFG – Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH
Leinenweberstraße 1
36251 Bad Hersfeld
Sigrid Wetterau (Regionalmanagerin) Tel.: 06621 944-170
Johanna Manns (Projektassistenz) Tel.: 06621 944-171
Fax: 06621-944-101
Mail: buero@regionalforum-hef-rof.de
Internet: www.regionalforum-hef-rof.de
Entscheidung über die Förderung Ihres Projektes
Nach formaler Vorprüfung durch die Geschäftsstelle bewertet der LEADER-Beirat die Projektanfragen nach den Zielen der regionalen Entwicklung und entscheidet über eine Förderung:
1. Förderantragstellung durch Kommunen und Vereine im Regionalbudget Hersfeld-Rotenburg bis zum 01. März 2022
2. Das Regionalforum informiert die ausgewählten Förderprojekte über die Teilnahme im Programm Regionalbudget im April 2022.
3. Das Projekt darf erst dann begonnen werden, wenn der formale Förderbescheid dem Projektträger vorliegt!
4. Umsetzung Vorhabens durch den Projektträger und Abrechnung mit dem Regionalforum bis zum 15. Oktober 2022