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Ausgabe 37/2021

Hessen fördert Gaststätten im ländlichen Raum mit 10 Millionen Euro - ab 20. September bewerben!

14.09.2021

Das Land Hessen fördert Gaststätten im ländlichen Raum im Rahmen eines Sonderprogramms mit 10 Millionen Euro.

Gefördert werden unter anderem Planungskosten für Architekten und Ingenieure, Gebühren (z.B. Baugenehmigung), Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen und neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung).

Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen). Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren umfasst.

Förderberechtigt sind Gaststättenbetriebe, die innerhalb der Gebietskulisse "Ländlicher Raum" des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen. Das heißt, alle Gastronomiebetriebe auf dem Bad Hersfelder Stadtgebiet inklusive der Ortsbezirke und der Stadteile sind antragsberechtigt, soweit sie die weiteren Förderbedingungen erfüllen.

Gefördert werden Gaststättenbetriebe
-  die Speisen und Getränke ausgeben,
- die eine Gewerbeanzeige der zuständigen Kommune vorlegen können,
- deren fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann,
- die mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben,
- deren Fördergegenstand zweckentsprechend verwendet wird und nach Abschlusszahlung nicht innerhalb des Zweckbindungszeitraumes von 15 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen bzw. 7 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wird.

Die Förderhöhe beträgt anteilig 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro verlorener Zuschuss; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.

Bewilligungstelle für das Förderprogramm ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI Bank). Auf deren Internetseite https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten finden Sie alle Informationen zum Förderprogramm, insbesondere die Richtlinien und ein Merkblatt. Weitere Fragen können Antragsteller*innen an die Email-Adresse soprogastro@wibank.de senden.

Der Förderaufruf startet am 20. September und endet am 17. Oktober 2021. Nur in diesem Zeitraum und nur über das (dann freigeschaltete) Online-Portal der WI Bank können Anträge gestellt werden.