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Ausgabe 35/2021

Heute Abend: Öffentliche Informationsveranstaltung am 31. August zum Ersatz der Hochbrücke

31.08.2021

Das innerstädtische Brückenbauwerk der Bundesstraße B 324 im Bereich „Peterstor“, die sogenannte Hochbrücke in Bad Hersfeld, muss durch einen Neubau ersetzt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist dringend erforderlich, da die Restnutzungsdauer des Brückenbauwerks begrenzt ist und im Jahr 2025 endet.

Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle errichtet werden und umfasst zusätzlich zum Brückenbauwerk die Herstellung eines barrierefreien Geh- und Radweges durch Umbau der bestehenden Bahnunterführung. Gegenwärtig werden die Planunterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren erstellt, um hierüber das Baurecht zu erlangen.

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung heute Abend, am 31. August ab 19:30 Uhr, werden in der Stadthalle Bad Hersfeld (Wittastraße 5) der aktuelle Planungsstand des Großprojektes, die weiteren Verfahrensschritte zur Planfeststellung und auch die Einspruchsmöglichkeiten von Anliegern erläutert. Erwartet wird auch, dass die Planer Informationen darüber geben, wie die Verkehrssituation in und um Bad Hersfeld während der mehrjährigen Bauzeit geregelt werden könnte.

Die Präsentation erfolgt aus erster Hand von Vertretern der DEGES GmbH (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH). Die Gesellschaft ist von der Bundesstraßenbauverwaltung, vertreten durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, mit der Planung und Umsetzung des Brückenneubaus beauftragt. Es ist die zweite Bürgerinformationsveranstaltung der DEGES zu dem Thema nach der Auftaktveranstaltung im Dezember 2019.

Alle Interessierten sind im Namen der DEGES herzlich eingeladen, sich den aktuellen Sachstand zu einem der wichtigsten und umfangreichsten Bauprojekte in unserer Stadt vorstellen zu lassen.

Das Team der Stadthalle weist vorsorglich darauf hin, dass die Veranstaltung nach Maßgabe des städtischen Hygienekonzeptes sowie der gültigen Corona-Verordnung des Landes stattfindet. Neben den Abstandregelungen und der Maskenpflicht wird die 3G-Regel angewendet, d.h. nur Genesene, Geimpfte und Getestete (Test nicht älter als 24 Stunden) können an der Informationsveranstaltung teilnehmen. Entsprechende Nachweise müssen bei der Einlasskontrolle vorgezeigt werden.