13.04.2021
Die Kreisstadt Bad Hersfeld wird keine weiteren rechtlichen Schritte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Kassel zum Abriss der sogenannten Zuse-Scheune an der Dippelstraße unternehmen.
Das hat der Magistrat der Stadt in seiner gestrigen Sitzung nach intensiver Diskussion entschieden. Damit ist der Rechtsstreit der Stadt mit dem Investor und Grundstückeigentümer beendet.
Hauptargument für die Magistratsmitglieder war die Aussicht, dass ein weiteres ergebnisoffenes Gerichtsverfahren die städtebaulich unbefriedigende Situation am Stadtring über Jahre hinaus unverändert lassen würde.
Der Investor war in seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht dagegen vorgegangen, dass die Stadt seinem Wunsch nach Abriss nicht nachgekommen ist. Das Gericht war in seinem Urteil im März zur der Einschätzung gelangt, dass das Gebäude nicht mehr denkmalwürdig ist und die Stadt einen Abriss genehmigen muss.
Unstrittig ist, dass der Abbruch des Gebäudes durch den Eigentümer auf eigene Kosten durchgeführt wird. Zur zukünftigen Gestaltung der verbleibenden Fläche werden jetzt Gespräche von Magistrat und Bauverwaltung mit dem Grundstückseigentümer geführt. Einen ersten Informationsaustausch hatte es schon am gestrigen Abend gegeben, in dem der Investor der Stadt sein Entgegenkommen bei der Lösung signalisierte.
Bürgermeister Thomas Fehling zu der Entwicklung des Zuse-Gebäudes: „Mit dem Gerichtsurteil war ich verständlicherweise unzufrieden. Aber dies akzeptiere natürlich ich genauso wie die Entscheidung des Magistrates. Unter dem Strich bleibt für mich aber die sehr bittere Enttäuschung, dass durch die Entwicklung der letzten Jahre einem verdienten Einwohner unserer Stadt - Konrad Zuse, einem Pionier mit Weltruhm – hier nun ein angemessenes Andenken verwehrt bleibt.“