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Ausgabe 06/2021

Briefwahlunterlagen bitte mit der Post zurücksenden!

09.02.2021

In dieser Pressemitteilung hatte die Kreisstadt Bad Hersfeld unter anderem mitgeteilt, wie die Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen am 14. März gegebenenfalls ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.

Aus gegebenem Grund möchten wir dringend darauf hinweisen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am besten rechtzeitig per Post zurückgeschickt werden!

Die vorgefertigten Briefumschläge sind bereits mit den richtigen Adressen versehen und mit einem Poststempel freigemacht, so dass für die Wahlberechtigten keinerlei Kosten entstehen. Also: Bitte die ausgefüllten Briefwahlunterlagen einfach in einen der zahlreichen öffentlichen Postbriefkästen einwerfen!

Um die Teilnahme ihrer Briefwahl an der Stimmauszählung nicht zu gefährden, sollten Sie auf keinen Fall Vorschlägen folgen, die wir in dem Wahlflyer einer politischen Partei gefunden haben:

-  Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen dürfen keinesfalls erst am Wahltag in einem der 24 Wahllokale abgegeben werden, da dort keine Auszählung erfolgen darf. Die wird an zentraler Stelle von speziellen Briefwahlvorständen vorgenommen.

-  Bitte verwenden Sie auch nicht die Hausbriefkästen der Stadtverwaltung zur Abgabe! Sie sind nur groß genug für die tägliche Hauspost, können aber nicht hunderte oder tausende von Briefwahlunterlagen aufnehmen. Über Nacht oder am Wochenende „überquellende“ Briefkästen gefährden nur das Wahlgeheimnis.

Der einfachste und sicherste Weg ist der rechtzeitige Versand der ausgefüllten Briefwahlunterlagen per Post. Das gewährleistet, dass Ihre Stimme per Briefwahl auch in das endgültige Wahlergebnis einfließt.