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Ausgabe 05/2021

Kommunal- und Landratswahl am 14. März - Die Wege zur Briefwahl

02.02.2021

Am 14. März 2021 finden die hessischen Kommunalwahlen und die Direktwahl des Landrates statt.

Das Wählerverzeichnis für alle wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Bad Hersfeld wird 42 Tage vor der Wahl erstellt. Die wahlberechtigten Einwohner*innen erhalten dann innerhalb von 14 Tagen ein Wahlbenachrichtigungsschreiben vom Bürgerbüro Bad Hersfeld (Versand erfolgt über eine Softwarefirma mit Infopost). Der Brief des Bürgerbüros sollte also im Februar allen Wahlberechtigten vorliegen.

Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Bürgerinnen und Bürger am 14. März 2021 direkt in dem für sie vorgesehenen Wahlraum wählen.

 

Briefwahlunterlagen per Post beantragen

Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, kann dies zum einen mit Hilfe des oben genannten Wahlbenachrichtigungsschreibens tun. Bitte dazu den Briefwahlantrag auf der Rückseite komplett ausfüllen und unterschreiben.

Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir Sie, für die Rückgabe des Briefwahlantrages das Bürgerbüro nicht persönlich aufzusuchen, sondern den Antrag postalisch und ausreichend frankiert an das Bürgerbüro, -Wahlbüro-, Am Markt 1, 36251 Bad Hersfeld, zu senden oder in den Briefkasten am Seiteneingang des Bürgerbüros (Am Markt 1) einzuwerfen.

Die Briefwahlunterlagen werden dann an die gewünschte Adresse übersandt. Der beigefügte Umschlag für die Rücksendung der Briefwahlunterlagen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nicht mehr freizumachen, also für Sie gebührenfrei.

Viel „Holz“ bei Wahl (v.l.n.r.): Carmen Seitz, Marion Vollmer und Christina Linke aus dem Bürgerbüro mit den Stimmzetteln für den 14. März


Briefwahlunterlagen elektronisch anfordern

Das Anfordern der Briefwahlunterlagen ist aber auch online möglich. Das Verfahren ist denkbar einfach. Zum Online-Antrag gibt es zwei Wege:

1. Bad Hersfelder Bürgerinnen und Bürger finden ab dem 01. Februar 2021 auf der Homepage der Kreisstadt Bad Hersfeld (https://www.bad-hersfeld.de/politik/kommunal-landratswahl2021.html) zur Onlinebeantragung einen Link „Beantragung Briefwahlunterlagen“.

Der darauf folgende Antrag für den Briefwahlschein kann am heimischen Computer oder über ein mobiles Endgerät erfolgen, das Layout des Formulars passt sich entsprechend an. Außerdem arbeitet das Antragsmanagementsystem betriebssystemunabhängig.

Ein Assistent leitet den Antragsteller Schritt für Schritt durch den Prozess. Durch hinterlegte Regeln und Fachlogiken werden nur die jeweils relevanten Felder angezeigt. Die Auto-Vervollständigungsfunktion gewährleistet eine hohe Datenqualität und beschleunigt das Ausfüllen des Antrags. Bürgerin oder Bürger können auswählen, ob die Briefwahlunterlagen an die angegebene oder eine abweichende Adresse geschickt werden sollen.

2. Das Wahlbenachrichtigungsschreiben des Bürgerbüros Bad Hersfeld wird unter anderem auch mit einem QR-Code versehen sein. Scannt der Bürger diesen Code, öffnet sich automatisch die Webseite mit dem Briefwahl-Antrag. Anschließend kann die/der Wahlberechtigte die Antragsdaten eingeben und erhält daraufhin eine Eingangsbestätigung. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden zeitnah an die gewünschte Adresse übersandt.

Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist aus gesetzlichen Gründen nicht möglich!

 

Das Bürgerbüro ist Corona-bedingt derzeit für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen, aber entweder telefonisch unter 06621 201-913 oder per E-Mail unter buergerbuero@bad-hersfeld.de erreichbar. Die telefonischen Sprechzeiten des Bürgerbüros sind

Montag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch 8.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr