15.12.2020
Mit einer neuen Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis Hersfeld-Rotenburg auf das anhaltend hohe Infektionsgeschehen auf Kreisebene. Ab Inkrafttreten der Allgemeinverfügung am Mittwoch, 16. Dezember gilt im Kreisgebiet eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens.
Zusätzlich haben sich Landrat Dr. Koch und die Bürgermeister im Kreis darauf verständigt, zum gegenseitigen Schutz der Mitarbeitenden und Kunden die „Außenhaut“ der Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen zu schließen. Ein Notbetrieb, beispielsweise in der Zulassungsstelle des Kreises sowie in den lokalen Bürgerservice-Büros. wird gewährleistet.
Auch die Stadtverwaltung Bad Hersfeld wird ihre Türen bis auf weiteres schließen. Konkret werden ab Mittwoch,16. Dezember, neben dem Rathaus in der Weinstraße auch weitere städtische Gebäude nicht mehr öffentlich zugänglich sein. Das ist insbesondere das Gebäude „Am Markt 1“, in dem das Bürgerbüro, die Stadtbibliothek, die Tourist-Information und die Kartenzentrale geschlossen sein werden.
Auch in den weiteren städtischen Einrichtungen gilt: Nur noch in dringenden Notfällen ist ein Betreten der Gebäude für Bürgerinnen und Bürger möglich.
Für die städtischen Kindertagesstätten gibt es ab 16. Dezember eigenständige Regelungen zur Kontaktminimierung und zur Notbetreuung. Die betroffenen Eltern sind darüber informiert.
Bürgermeister Fehling bittet um Verständnis für den Notbetrieb: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung stehen Ihnen weiterhin telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.“
Die Telefonnummer der für Ihr Anliegen zuständigen Kontaktperson in der Stadtverwaltung Bad Hersfeld kann zum einen über die Telefonzentrale unter 06621 201-0 erfragt werden. Zugleich bitten wir, auch unsere beiden Internetseiten „Was erledige ich wo?“ und das Mitarbeiterverzeichnis hierfür zu nutzen.
Ohnehin können schon viele Dienstleistungen der Stadtverwaltung bequem von zu Hause aus unter Rathaus Online digital abgewickelt werden.