23.06.2020
Durch Hinweise aus der Bevölkerung ist dem Fachbereich Ordnungsdienste bekannt geworden, dass in den Leonard-Müller-Anlagen und im Stiftsbezirk seit vergangener Woche Giftköder sowie mit Reißzwecken gespickte Fleischstücke von Unbekannten ausgelegt worden seien. Beim Ausführen von Hunden in diesen Bereichen wird daher um besondere Aufmerksamkeit gebeten!
Grundsätzlich besteht nach § 12 Abs. 2b der Gefahrenabwehrverordnung der Kreisstadt Bad Hersfeld in allen öffentlichen Anlagen ein Leinenzwang für Hunde. Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse ist beim Führen von Hunden darauf zu achten, dass die Leine dementsprechend kurz gehalten wird. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf den Hund zu legen. Nach Möglichkeit sollten die Tiere daran hindert werden, Herumliegendes zu fressen.
Wer in diesem Zusammenhang verdächtige Beobachtungen gemacht haben sollte, kann dies der Polizei melden. Nach § 17 Tierschutzgesetz wird das Auslegen von Hundeködern mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet, wenn den Hunden erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt werden.