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Ausgabe 15/2020

Stundung von Steuerzahlungen für Gewerbetreibende in Bad Hersfeld möglich

07.04.2020

Durch die aufgrund der Corona-Virus-Infektionen bereits eingetretenen und noch zu erwartenden Beschränkungen des täglichen Lebens ist mit massiven Umsatz- und Gewinneinbußen bei den Unternehmen zu rechnen.

Das Bundesministerien der Finanzen und für Wirtschaft und Energie haben daher ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus bekanntgegeben. So sollen auch die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert werden.

Diese Bundesinitiative hatte Bürgermeister Thomas Fehling aufgegriffen. Auf seine Veranlassung hin hat der Magistrat jetzt in Bad Hersfeld Erleichterungen für die hiesigen Gewerbetreibenden beschlossen.

Konkret hat der Magistrat entschieden, Stundungsanträgen von Gewerbetreibenden für nachfolgende Forderungen bis zum 31.12.2020 zu entsprechen:

-  im Jahr 2020 festgesetzte Gewerbesteuernachforderungen sowie Gewerbesteuervorauszahlungen,
-  Grundsteuerforderungen für das Jahr 2020 und die
-  Spielapparatesteuer für das Jahr 2020.

Bürgermeister Fehling erläutert die Regelung: „Dies gilt ausdrücklich für Gewerbesteuerzahlende aus Bad Hersfeld, die unmittelbar und direkt von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind. Diesen Firmen und Unternehmen wollen wir in diesen kritischen Zeiten helfen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir begründete Anträge über eine Stundung jeweils im Einzelfall prüfen müssen. Auf die sonst übliche Erhebung von Zinsen für genehmigte Stundungen wird von uns verzichtet.“

Anträge mit Begründung können Gewerbesteuerzahlende in Bad Hersfeld ab sofort stellen an den städtischen Fachbereich Finanz- und Immobilienmanagement:

Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld
Fachbereich Finanz- und Immobilienmanagement
Herrn Norbert Heß
Breitenstraße 57
36251 Bad Hersfeld
Email: steuern@bad-hersfeld.de