13.08.2019
Die Anfang März zwischen Rathaus und Stadtkirche installierten Geräte zur automatischen Erkennung von Autokennzeichen werden diese Woche abgebaut. Hintergrund ist eine veränderte Rechtslage durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Die besagten Geräte hinterm Rathaus sollten zeigen, ob damit die Lieferzeiten in der Fußgängerzone automatisiert kontrolliert werden können (wir berichteten). Die geplante Funktions-weise:
- Bei allen einfahrenden Fahrzeugen wird zunächst das Kennzeichen erfasst und mit einer Liste von Zufahrtsberechtigten abgeglichen.
- Bei Fahrzeugen, die eine solche Genehmigung haben – würde gar nichts passieren und die Daten werden unmittelbar nach dem Abgleich sekundenschnell gelöscht.
- Bei Fahrzeugen, die keine besondere Genehmigung für die Befahrung der Innenstadt außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten haben, könnte dann ein Kennzeichenbild und ein Fahrerbild erstellt - und ggf. eine Ordnungswidrigkeit ausgesprochen werden.
Zum Beginn des Pilotversuches im März lag der Stadt noch eine positive Stellungnahme des Hessischen Datenschutzbeauftragten vor. Diese Einschätzung wurde jedoch bei einem weiteren Gespräch in Wiesbaden zurückgezogen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mittlerweile höhere Anforderungen an die automatisierte Datenerfassung im Verkehr gestellt hat.
Darum wird der Testversuch in Bad Hersfeld beendet, der ohnehin nur die technische Funktionsweise überprüfen sollte und keinerlei praktische Konsequenzen für die erfassten Fahrzeuge und ihre Halter hat.