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Ausgabe 27/2019

LEADER-Region fördert Defibrillatoren - Antragstellung bis zum 15. Juli

02.07.2019

LEADER-Region beim Landkreis Hersfeld-Rotenburg fördert Defibrillatoren -
Anträge müssen bis zum 15. Juli 2019 gestellt werden

Das Land Hessen stellt in diesem Jahr 2019 erstmalig den LEADER-Regionen ein sog. „Regionalbudget“ zur Verfügung, das die Regionen selbst nach den Kriterien von LEADER für Förderprojekte in der Region einsetzen kann. Die Mittel stammen aus dem Sonderrahmenplan GAK für die Ländliche Entwicklung - Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung 2019“, die Anfang Juni 2019 veröffentlicht wurde.

Projektförderung für die Anschaffung von Defibrillatoren
Der LEADER-Beirat der Region Hersfeld-Rotenburg hat beschlossen, mit dem Regionalbudget 2019 einen besonderen Schwerpunkt im Handlungsfeld Daseinsvorsorge und Lebensqualität in der Region zu setzen (Regionales Entwicklungskonzept REK 2014). Hierbei geht es um die Sicherung der Versorgungsstrukturen in der Region mit Schwerpunkt Gesundheitsversorgung.

Konkret soll die flächendeckende Versorgung der Region Hersfeld-Rotenburg mit Defibrillatoren verbessert werden. Mögliche Standorte für Defibrillatoren sind überall da, wo Menschen zusammenkommen und im Notfall erste Hilfe geleistet würde:

-  an und in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie an Kindergarten- und Schulstandorten, in (der Nähe) zu Senioreneinrichtungen,
-  an Sporteinrichtungen, Veranstaltungsorten und Treffpunkten sowie
-  in Ladengeschäften, Apotheken, Arztpraxen und Unternehmen.

Für eine LEADER-Förderung sind die erstgenannten Standorte im öffentlichen Raum relevant – für diese Standorte ist das Vorhaben besonders zielführend.

Erste Informationen zur aktuell bestehenden Versorgung unserer Städte und Gemeinden im Kreisgebiet finden Sie auf der Internetseite http://www.defikataster.de, die von der Defi-Initiative des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unterstützt wird. Bisher wurden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg 107 Defibrillatoren gemeldet.

Antragsteller
Im Rahmen des geplanten Regionalbudgets 2019 können Kommunen, Vereine, Feuerwehren, Schulen, Kirchen und andere Institutionen (sowie deren Kooperationen) aus Bad Hersfeld einen Förderantrag stellen. Privatpersonen und Unternehmen sind von der Förderantragstellung ausgeschlossen.

Zur Umsetzung der genannten Maßnahme können die genannten Zielgruppen Förderanträge stellen. Die förderfähigen Ausgaben pro Maßnahme müssen mind. EUR 1.000 (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. EUR 20.000 (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.

Die genauen Konditionen für die Antragsstellung finden Sie hier in der Datei „Ausschreibung Regionalbudget 2019_HEF-ROF.pdf“. Das Formular für den Förderantrag gibt es hier als Datei „Projektantrag Regionalbudget 2019_HEF-ROF.docx“.

Die Förderantragsfrist läuft zunächst bis zum 15. Juli 2019. Editorial: Die Frist zur Einreichung der Förderanträge wurde verlängert bis zum 27.07.2019.

Mit einer Förderzusage ist bis Ende August/Anfang September zu rechnen. Die Installation der Defibrillatoren und die Abrechnung der Förderung müssen bis zum 15 Oktober 2019 abgeschlossen sein.

Weitere Informationen

Hersteller, Ausstattung und Anbringung der Defibrillatoren
Als am besten geeignetes Geräte empfiehlt der Fachdienst Rettungswesen des Landkreises das Gerät AED-Lifepack CR 2 (Kosten ca. 2500 brutto plus Außenhalterung).

Der wichtige Vorteil dieses Gerätes ist, dass die Pads für die Elketroden, die auf den Körper der zu rettenden Person geklebt werden, im weiteren auch direkt von den Rettungsdiensten genutzt werden können, um EKG-Geräte usw. anzuschließen. So wird erstens wertvolle Rettungszeit für den Patienten eingespart und zweitens wird der Patient nicht noch zusätzlich belastet, indem weitere Pads geklebt werden müssen, wenn der Rettungsdienst da ist.
(Diese Kompatibilität der Pads ist bei anderen Herstellern nicht gegeben).

Ausstattung: Das Geräte sollte frei zugänglich sein (ggf. außen am Gebäude mit entsprechender Außenhalterung) und der Aufstellungsort auch bekannt sein (Beschilderung und Hinweisbeschilderung). Bitte beachten Sie, dass für Außenhalterungen voraussichtlich Zusatzausstattung notwendig ist.

Wartung und Unterhaltung der Geräte incl. Kosten
Es ist notwendig, einen Wartungsvertrag für das Geräte abzuschließen, dies unterliegt den Anfroderungen des medizinprodukte-Gesetztes). Partner für Wartung der Geräte kann ein Rettungsverband sein (Rotkreuz-Kreisbverbände/Johanniter), hier bieten sich die Rotkreuz-Verbände Hersfeld und Rotenburg an. Die Kosten für einen Wartungsvertrag betragen ca. 150 Euro (für 5-8 Jahre).

Eine Versicherung für den Defibrillator beträgt ca. 20 Euro/ Jahr im Gruppentarif.

Regionale Partner, um die Nutzbarkeit und Erreichbarkeit im Notfall zu sichern
Es bietet sich an, die Anschaffung der Defibrillatoren in Abstimmung mit den ggf. vor Ort aktiven Voraushelfern, den örtlichen Feuerwehren und ggf. ansässigen Hilfeorganisationen zu organisieren. Diese kennen ggf. den besten Standort für ein Gerät. Auch sollten diese Partner von Fachleuten im Gebrauch des Defibrillators geschult werden.

 

Anträge können direkt an folgende Adresse gesandt werden (dort steht Ihnen auch Frau Wetterau vorab für weitere Informationen oder für Rückfragen zur Verfügung):

Regionalforum Hersfeld-Rotenburg
in der WFG – Wirtschaftsförderungsgesellschaft
für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg mbH
Leinenweberstraße 1
36251 Bad Hersfeld
Tel.: 06621-944170
Fax: 06621-944-101
Mail: sigrid.wetterau@regionalforum-hef-rof.de
Internet: http://www.regionalforum-hef-rof.de