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Ausgabe 12/2019

Kamera-Inspektion von Kanälen: Verwaltungsgericht gibt Stadt in allen Belangen recht

19.03.2019

In zwei ausführlichen Urteilen des Verwaltungsgerichts Kassel vom 12. Februar dieses Jahres wurden Verfahren betreffend die Kostenbescheide zur TV-Inspektion der Zuleitungskanäle im Bad Hersfelder Stadtteil Asbach entschieden – und zwar zugunsten der Stadt.

Das Gericht hat dabei die betreffenden Kostenbescheide der Kreisstadt in allen Belangen für rechtmäßig erachtet. Das Gericht hatte auch insbesondere keinerlei Zweifel an dem Bestehen einer Rechtsgrundlage für die TV-Untersuchungen und die Kostenbescheide hierzu.

Die Urteile des Gerichts betrafen zwei sogenannte Musterklageverfahren von Bürgern, bis zu deren Entscheidung die restlichen der rund 100 Widersprüche aus dem Stadtteil Asbach vom Abwasserbetrieb bis auf weiteres ruhend gestellt wurden.

Da das Verwaltungsgericht die Berufung nicht zugelassen hat und eine Aufhebung der umfassend begründeten Entscheidungen kaum zu erwarten ist, wird das Ruhen der Verfahren vom Abwasserbetrieb für beendet erklärt, unabhängig davon, ob die Kläger eventuell die noch mögliche Zulassung der Berufung beantragen.

Darüber werden die Widerspruchsführer demnächst vom Abwasserbetrieb der Stadt informiert.