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Ausgabe 37/2018

Für Haus-Eigentümer: Sonderprogramm gewährt Zuschüsse für Fassadeninstandsetzung

11.09.2018

Die Kreis- und Festspielstadt gewährt Zuschüsse für die Instandsetzung von Fachwerk- und sonstigen erhaltenswerten Fassaden im Stadtgebiet. Anlässlich des Hessentages 2019 in Bad Hersfeld werden Maßnahmen in der Kernstadt mit Stadtring, vorderem Kurpark, Homberger Straße und Friedloser Straße mit einem höheren Zuschuss gefördert.

Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss im Bereich der Kernstadt mit Stadtring, im vorderen Kurpark, in der Homberger Straße oder in der Friedloser Straße durchgeführt werden. Sie muss zudem rechtzeitig zum Beginn des Hessentages bis zum 30. Mai 2019 abgeschlossen sein.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die reguläre Förderquote beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Gefördert werden können

o Fachwerkinstandsetzung/-freilegung,
Instandsetzung von Fachwerk- und sonstigen erhaltenswerten Fassaden

o Fensterelemente,
Bei vorhandenen untypischen Fenstern ohne Sprossenteilung sollten mit dem Stadtbau­ amt vorher abgestimmte Holzsprossenfenster nach historischem Vorbild aus heimischen Hölzern eingebaut werden.
Einbau von neuen, denkmalgerechten Holzsprossenfenstern aus heimischen Hölzern

o Haustürelemente,
Bei vorhandenen untypischen und in Bezug auf die Gesamtfassadengestaltung fremdartig und störend wirkenden Haustürelementen sollten neue, im Einklang mit der Gesamtfassade stehende gegliederte Haustürelemente aus heimischen Hölzern eingebaut werden.
Einbau von neuen, im Einklang mit der Gesamtfassade stehenden gegliederten Haustürelementen aus heimischen Hölzern

o Sanierung historischer Garteneinfassungen


Der Zuschussbetrag je Objekt ist auf maximal 7.000 € begrenzt.
In besonders wichtigen und begründeten Fällen können die Denkmalbehörden einen höheren Zuschuss festsetzen.

Was muss ich tun, um gefördert zu werden?
Der Zuschussantrag (der Vordruck ist beim Fachbereich Technische Verwaltung oder hier im Internet erhältlich) ist vom Bauherrn beim Magistrat der Kreisstadt Bad Hersfeld, Fachbereich Technische Verwaltung - Stadtplanung -, Landecker Straße 11, 36251 Bad Hersfeld einzureichen. Mit den Arbeiten darf grundsätzlich erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden.

Vorzulegende Unterlagen (Anlagen zum Antrag):
-  Prüfungsfähige, detaillierte Kostenvoranschläge
-  Farbfoto zur Dokumentation des derzeitigen Zustandes des Objektes
-  Beschreibung der beabsichtigten Sanierungsmaßnahme
-  Ablichtung Lageplan, Objekt gelb umrandet, - wenn nur einzelne Seiten instand gesetzt werden - Seiten rot kennzeichnen

Vorhandene historische Hausinschriften, Schmuckelemente, Schnitzereien und Wandmalereien etc. sind zu erfassen, zu erhalten und fachgerecht zu restaurieren.

Die Förderung der Maßnahme setzt voraus, dass der Bauherr die Ausführung – (insbesondere die Farbgebung) mit dem Stadtbauamt, bei Baudenkmälern und Gebäuden innerhalb von Gesamtanlagen nach dem Denkmalschutzgesetz auch mit der unteren Denkmalschutzbehörde im Technischen Rathaus, Landecker Straße 11, 36251 Bad Hersfeld, Tel.: 06621 201-311, abstimmt.

Auf der Grundlage der eingereichten Kostenvoranschläge erfolgt die Zuschussfestsetzung durch den Magistrat der Kreis- und Festspielstadt Bad Hersfeld.

Der endgültige Zuschuss wird bei Nachweis der tatsächlichen Kosten und der geleisteten Zahlungen nach Abschluss der Arbeiten errechnet und angewiesen. Bei Unterschreitung der eingereichten Kostenvoranschläge wird der Zuschuss entsprechend reduziert. Kostenerhöhungen können nur im Rahmen der noch verfügbaren Haushaltsmittel berücksichtigt werden.
Sofern die Maßnahme in Eigenleistung durchgeführt wird, erstattet die Kreisstadt Bad Hersfeld die nachgewiesenen Materialkosten bis max. in Höhe des auf der Basis des Kostenvoranschlages errechneten voraussichtlichen Zuschusses.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßnahmen können nur im Rahmen der jeweils verfügbaren Mittel des Haushaltsjahres gefördert werden. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung.

Andere öffentliche Förderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.

Wo kann ich mehr erfahren?
Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Technische Verwaltung, Bereich Stadtplanung
Frau Bornemann, Telefon 06621 201-314, E-Mail: christine.bornemann@bad-hersfeld.de oder
Herrn van Horrick, Telefon 06621 201-311, Telefax: 06621 201-348, E-Mail: johannes.van-horrick@bad-hersfeld.de

Diese Informationen und der Vordruck für den Zuwendungsantrag können auch auf dieser städtischen Internetseite eingesehen oder heruntergeladen werden.