17.04.2018
Die Palette der digitalen Dienstleistungen bei der Stadt Bad Hersfeld wächst. Auf der städtischen Internetseite ist ein neuer Service aus dem Bereich der Ordnungs- und Verkehrsbehörde hinzugekommen.
Auf der Website https://www.bad-hersfeld.de/rathaus-online/dienstleistungen.html, die die Stadt zusammen mit der ekom21 weiterentwickelt, ist nun unter der Überschrift Ordnungsdienste der Link „Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)“ zu finden.
Was verbirgt sich hinter dem neuen online-Prozess? Handwerker, Umzugsbetriebe oder Bauunternehmen können ab sofort sich dort melden, wenn sie im Stadtgebiet z.B. eine Baustelle, eine Absperrung oder ein Halteverbot beantragen wollen, die wegen möglicher Auswirkungen auf den öffentlichen Raum genehmigungspflichtig sind.
Bisher schon konnten die Betriebe für ihre Einsatzorte schon digital Sonderparkausweise für die eigenen Fahrzeuge beantragen – das neue Angebot geht noch einmal darüber hinaus.
Das Verfahren hat gleich mehrere Vorteile. Es ist für alle Seiten komfortabel, spart Energie und Portokosten. Denn in der Vergangenheit mussten die Kunden die Anträge ausschließlich in Papierform einreichen. Das heißt: Schreiben ausfüllen, in einen Briefumschlag stecken, frankieren, bis zum nächsten Briefkasten bringen. All diese Schritte können jetzt ganz bequem vom Büro aus am PC erledigt werden – rund um die Uhr, an sieben Tagen pro Woche.
Nach einer Testphase sollen die angemeldeten Vorgänge mit verkehrsrechtlicher Anordnung „georeferenziert“ werden. D.h. sie werden verortet, so dass die Standorte mit Auswirkungen auf den Verkehr oder den öffentlichen Raum in einer Karte konkret dargestellt werden können.
Das ist dann die Voraussetzung, um die Ereignisse zukünftig auch in der städtischen Datenplattform, dem „Cockpit“, darzustellen zu können.